Transparente Bild-Metadaten
Bildrechte und Nutzung öffentlicher MietMemo-Bilder
Urheberhinweis, Nutzungsbedingungen und Kontakt für öffentlich veröffentlichte MietMemo-Produkt- und Redaktionsbilder.
Kurzantwort
Das Wichtigste zuerst
Öffentliche MietMemo-Produkt- und Redaktionsbilder sind urheberrechtlich geschützt und nicht automatisch zur freien Nutzung freigegeben. Eine Verwendung außerhalb der MietMemo-Seiten erfordert eine vorherige schriftliche Erlaubnis. Private Wohnungsfotos von Nutzern sind davon vollständig getrennt.
Praxis-Checkliste
- konkrete Bild-URL nennen
- geplante Nutzung und Medium beschreiben
- Veröffentlichungsdauer und Reichweite angeben
- schriftliche Freigabe abwarten
Rechteinhaber und Urheberhinweis
Soweit ein öffentliches Produkt- oder Redaktionsbild auf mietmemo.de nicht abweichend gekennzeichnet ist, wird es von MietMemo veröffentlicht. Rechteinhaber ist Schmidt Service Solution. Es gilt der Bildnachweis „MietMemo / Schmidt Service Solution“. Alle Rechte bleiben vorbehalten.
Erlaubnis zur Nutzung anfragen
Die Veröffentlichung dieser Seite ist keine pauschale Lizenz. Für eine Nutzung außerhalb der MietMemo-Webseiten sende die konkrete Bild-URL, den Verwendungszweck, das Medium, die geplante Dauer und die Reichweite an hallo@mietmemo.de. Eine Erlaubnis gilt erst, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.
Private Wohnungsfotos sind nicht gemeint
Fotos, die Nutzer in ihrer privaten Wohnungsakte speichern, sind keine öffentlichen MietMemo-Redaktionsbilder. Sie werden weder in der öffentlichen Sitemap noch in öffentlichen Bild-Metadaten oder auf dieser Lizenzseite veröffentlicht. Die Bildrechte bleiben bei den jeweils Berechtigten.
Maschinenlesbare Angaben für Suchsysteme
Öffentliche MietMemo-Bilder werden mit Bild-URL, Urheberhinweis, Rechteinhaber sowie einem Verweis auf diese Nutzungsseite ausgezeichnet. Diese Angaben helfen Suchsystemen bei der eindeutigen Zuordnung, erweitern aber keine Nutzungsrechte.
Die MietMemo Beweiskette
Vom Raum zur späteren Antwort
Welche Akte?
Wo genau?
Was ist betroffen?
Was ist sichtbar?
Wann erfasst?
Womit nachgewiesen?
Direkte Antworten
Häufig gefragt.
Klar beantwortet.
Die wichtigsten Rückfragen zu dieser Seite – ohne Umwege und ohne Rechtsversprechen.
01Darf ich ein öffentliches MietMemo-Bild einfach übernehmen?+
Nein. Die öffentliche Anzeige ist keine pauschale Nutzungserlaubnis. Bitte frage die konkrete Verwendung vorher schriftlich bei hallo@mietmemo.de an.
02Welche Angaben braucht MietMemo für eine Freigabe?+
Nenne die genaue Bild-URL, Verwendungszweck, Medium oder Domain, geplante Veröffentlichungsdauer und Reichweite. Eine Erlaubnis gilt erst nach schriftlicher Bestätigung.
03Gilt diese Seite auch für private Wohnungsfotos von Nutzern?+
Nein. Private Wohnungsfotos sind von den öffentlichen Produkt- und Redaktionsbildern getrennt. Sie erscheinen weder in der öffentlichen Sitemap noch in öffentlichen Bild-Metadaten.
04Warum enthält das Bild-Markup einen Lizenzlink?+
Der Link hilft Suchsystemen, Rechteinhaber, Nutzungsbedingungen und den Weg für eine Erlaubnis eindeutig zuzuordnen. Er macht die Bilder nicht automatisch frei verwendbar.
Deine neue Wohnungsakte
Heute geordnet. Später auffindbar.
Starte Raum für Raum und halte den Einzugszustand nachvollziehbar fest.
MietMemo hilft bei der strukturierten Dokumentation. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Anbieterangaben